Jeder Autofahrer, Beifahrer, Radfahrer oder Fußgänger ist Verkehrsteilnehmer und somit ständig in der Situation, an einem Verkehrsdelikt, einer Ordnungswidrigkeit als Täter, Zeuge oder Opfer teilzunehmen.
Dabei geht es nicht nur um die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide oder Verwarnungen, sondern auch um die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche. Diese entstehen z. B., wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist und nunmehr Schadensersatz, Schmerzensgeld etc. gegen Personen oder Versicherungen eingefordert werden soll. In diesen Fällen vertreten wir Ihre Ansprüche gegenüber allen Beteiligten. Das gilt auch für alle verwaltungsrechtlichen Fragen, wenn Ihnen z. B. die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde droht.
Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick von Vorgängen dar, in denen wir für Sie da sind:
Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht
Herr Nikolas Sauer
Fachanwalt für Medizinrecht
09721 20932-37
sauer@rscw.de
Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht
Herr Florian K. Weiß LL.M.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
09721 20932-15
weiss@rscw.de